INFORMATION VERWALTUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum
Download als PDF:
- AGB-Zinshaus.pdf
- AGB-Wohnungseigentum.pdf
- Betriebskostenabrechnung
Die ÖNORM A4000 leistet Gewähr dafür, dass die Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Betriebskosten, Erhaltungs- und Verbesserungskosten, sowie der Kosten gemeinsamer Anlagen, in einer übersichtlichen, klaren und strukturierter Aufstellung erfolgen. Die Dreiteilung in Belegsammlung, Langfassung und Kurzfassung der Abrechnung bezweckt eine falsche und unübersichtliche Abrechnung und damit Streitigkeiten zwischen der Hausverwaltung und den Wohnungs- und Geschäftseigentümern, sowie deren Mietern zu vermeiden.
Das Recht zur Einsicht in die Abrechnung bleibt den Eigentümern und Mietern dabei unbenommen.
Das Recht zur Einsicht in die Abrechnung bleibt den Eigentümern und Mietern dabei unbenommen.
- Technische Objektsicherheit
Obwohl hinsichtlich der ÖNORM B1300 bislang keine explizite Verbindlichkeitserklärung stattgefunden hat, so stellt sie für die Eigentümer einer Liegenschaft und damit auch deren Hausverwaltung eine wesentliche Grundlage in Bezug auf die Begutachtung und Sichtkontrollen von Wohngebäuden sowie deren Einrichtungen und Anlagen dar.
Zweck der ÖNORM B1300 ist es Prüfroutinen hinsichtlich der Objektsicherungspflichten
Zweck der ÖNORM B1300 ist es Prüfroutinen hinsichtlich der Objektsicherungspflichten
1) technischen Objektsicherheit
2) Gefahrvermeidung und Brandschutz
3) Gesundheits- und Umweltschutz
4) Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
festzulegen.
2) Gefahrvermeidung und Brandschutz
3) Gesundheits- und Umweltschutz
4) Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
festzulegen.
Durch diese Prüfroutinen bzw. die regelmäßige Begutachtung und Besichtigung und deren Dokumentation soll gewährleistet werden, dass Wohngebäude einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden und letztendlich potenzielle Gefahren für die Bewohner und die Allgemeinheit erkannt und gebannt werden.
Download als PDF: OENORM_B1300_Muster